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BGH, 11.07.1985 - 5 StR 144/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfolgreiche Revision bei Vorliegen einer erhobenen Verfahrensrüge - Unzulässige Ablehnung eines Beweismittels - Ungeeignetheit eines Beweismittels - Anforderungen an einen ein Beweismittel ablehnenden Beschluss
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.11.1978 - 5 StR 314/78
Revision gegen Verurteilung wegen Bankrotts - Ablehnung eines Beweisantrags - …
Auszug aus BGH, 11.07.1985 - 5 StR 144/85
Ein Beweismittel ist nur dann völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH bei Holtz MDR 1978, 281; BGH StrVert 1984, 231, 232; BGH Beschlüsse vom 11. April 1978 - 5 StR 103/78 - und vom 7. November 1978 - 5 StR 314/78 -). - BGH, 15.11.1977 - 5 StR 519/77
Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Zurückweisung eines …
Auszug aus BGH, 11.07.1985 - 5 StR 144/85
Ein Beweismittel ist nur dann völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH bei Holtz MDR 1978, 281; BGH StrVert 1984, 231, 232; BGH Beschlüsse vom 11. April 1978 - 5 StR 103/78 - und vom 7. November 1978 - 5 StR 314/78 -). - BGH, 11.04.1978 - 5 StR 103/78
Voraussetzungen für die völlige Ungeeignetheit eines angebotenen Beweismittels
Auszug aus BGH, 11.07.1985 - 5 StR 144/85
Ein Beweismittel ist nur dann völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, wenn ungeachtet des bisher gewonnenen Beweisergebnisses nach sicherer Lebenserfahrung feststeht, daß sich mit ihm das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erzielen läßt (BGH bei Holtz MDR 1978, 281; BGH StrVert 1984, 231, 232; BGH Beschlüsse vom 11. April 1978 - 5 StR 103/78 - und vom 7. November 1978 - 5 StR 314/78 -).